Steuer-Identifikationsnummer Prüfziffer

Herkunft / Verwendung:
Die Steuer-Identifikationsnummer wird auch 'bundeseinheitliches Identifikationsmerkmal' genannt. Sie ist zusammen mit einer Prüfziffer an letzter Stelle 11 Stellen lang. Die Prüfziffer ist eine Art Quersumme über die anderen Ziffern.

Die Steuer-ID-Nr. wird an steuerpflichtige Deutsche vergeben und ist lebenslang gültig. Sie ist also eindeutig einer Person zuzuordnen. Aus der Steuer-ID-Nr. allein kann man allerdings keine persönlichen Informationen oder Informationen über das zuständige Finanzamt ablesen.

Die Steuer-Identifikationsnummer wird in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern mitgeteilt. Außerdem ist sie auf jedem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes vermerkt und soll bei jedem Schriftverkehr mit diesem angegeben werden, um den Steuerpflichtigen schneller zuordnen zu können. Eine Steuer-ID-Nr. ist durch Abgleich mit den Datenbanken der Finanzbehörden eindeutig einer Person zuzuordnen.

Die steuerliche Identifikationsnummer soll die bisherige Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer langfristig ersetzen. Die bisherige Steuernummer enthielt eine Nummer für das zuständige Finanzamt, welches eine untergeordnete Nummer für den Steuerpflichtige vergibt. Die neue Steuer-Identifikationsnummer lässt nicht mehr auf das zuständige Finanzamt rückschließen.

Die Steuer-ID-Nr. wird nur an private, nicht an juristische Personen vergeben. Juristische Personen werden wie bisher anhand der Steuernummer veranlagt. Bei juristischen Personen, also Unternehmen muss man außerdem zwischen der Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unterscheiden. Erstere ist eigentlich nur für die Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzamt bestimmt. Letztere muss separat beantragt werden und kann öffentlich gemacht oder andere Unternehmen weitergegeben werden, um zum Beispiel nachzuweisen, im innereuropäischen Handel zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein.
Seit einiger Zeit muss die Steuernummer allerdings auch auf Rechnungen angegeben werden. Der Kassenbon beim Kauf eines Brötchens wäre z. B. eine Rechnung und deshalb muss dort auch die Steuernummer angegeben sein. Damit kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass nur allein das Unternehmen seine Steuernummer kennt. Finanzbeamte sollte deswegen tunlichst davon absehen, die Steuernummer als Authentifizierungsmerkmal am Telefon anzuerkennen und dann vertrauliche Informationen zu übermitteln.

Beschreibung des Algorithmus

Bei der Steuer-Identifikationsnummer kommt ein Verfahren zum Einsatz, bei dem eine Kettenrechnung vorgenommen wird.

Begonnen wird mit einem Summanden von 10. Dieser wird auf die 1. Ziffer addiert und das Ergebnis dann Modulo 10 genommen. Ist das Ergebnis 0, wird stattdessen 10 im weiteren Verlauf benutzt.

Das Ergebnis wird verdoppelt und dann Modulo 11 genommen. Dies ergibt den neuen Summanden für die nächste Runde. Das Spiel wird für Runde 2 bis 10 fortgesetzt.

Der letzte Summand wird dann noch von 11 abgezogen und ergibt die Prüfziffer. Ist diese 10, wird sie zu 0.

Beispiel

Steuer-ID mit Prüfziffer:12345678995
Ergebnis:Die Prüfziffer ist 5. Die ID ist korrekt.

Code / Chiffre online dekodieren / entschlüsseln bzw. kodieren / verschlüsseln (Decoder / Encoder / Solver-Tool)

Quellen, Literaturverweise und weiterführende Links